Anschaffung von Elektrofahrzeugen

Sehr geehrte Frau Karehnke,

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 21. Februar 2017 zu nehmen: Anschaffung von Elektrofahrzeugen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Rosbach v.d.H. wird aufgefordert, bei anstehenden Ersatz- oder Neuinvestitionen im Bereich des städtischen Fuhrparks der Anschaffung von Elektrofahrzeugen (vornehmlich PKW) den Vorrang vor Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor einzuräumen. Der Aspekt des Umwelt- und Klimaschutzes ist dabei höher zu bewerten als der finanzielle Vorteil zugunsten von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, sofern dieser existiert.

Begründung:

Elektrofahrzeuge bringen eine Reihe von Vorteilen mit sich, wie zum Beispiel:

  • •100% emissionsfrei / Kohlenstoffdioxid (CO2), Stickstoff (N2), Feinstaub, Lärm
  • Aktiver Beitrag zum Umweltschutz
  • Finanzielle Förderung durch Bundeszuschuss und Befreiung von der Kfz-Steuer
  • Niedrige Betriebskosten im Vergleich zu Benzin oder Diesel
    (ca. 10 KW / 100 km x 0,22 ct – 2,20 € / 100 km)
  • Zum Laden der Batterien kann Ökostrom verwendet werden
  • Wartungsfreundlich, hoher Wirkungsgrad des Elektroantriebs
  • Reichweite passend für den vorwiegend lokalen Einsatz

Es sollte die politische Willensbekundung der Stadt Rosbach v.d.H. sein, aktiv den Umweltschutz zu fördern.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Kurth