Anschaffung von Elektrofahrzeugen

Sehr geehrte Frau Karehnke,

wir bitten Sie, folgende Anfrage an den Magistrat auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 23. Juni 2020 zu nehmen.

– Anschaffung von Elektrofahrzeugen –

Die Stadtverordnetenversammlung hat aufgrund eines Antrags der STIMME am 28.03.2017 beschlossen, „bei anstehenden Ersatz- oder Neuinvestitionen im Bereich des städt. Fuhrparks … Elektrofahrzeugen den Vorrang vor Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren einzuräumen …. Der Aspekt des Umwelt- und Klimaschutzes ist dabei höher zu bewerten als der finanzielle Vorteil zugunsten von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, sofern er existiert.“ Als ersten Schritt in diese Richtung wurden drei Plug-In- Hybride geleast. Diese sollten nach Ende der Leasingzeit gemäß Mitteilung von Bürgermeister Maar in der Fraktionsvorsitzenden- runde am 02.09.2019 durch drei Elektrofahrzeuge der Marke KIA ersetzt werden.

Gem. Mitteilung des Magistrats vom 18.02.2020 (34. StVV) wurde nun erklärt, dass die Leasingfahrzeuge nur durch ein Elektro- fahrzeug und ansonsten durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ersetzt werden.

Im Klimaschutzkonzept wird „festgestellt, dass diese Plug-In- Hybride keinen Vorteil gegenüber reinen konventionellen Fahrzeugen aufweisen.“

Wir fragen:

  1. Was hat den Magistrat dazu bewogen, eine offensichtlich vom Wunsch des Bürgermeisters abweichende Entscheidung zu treffen?
  2. Ist sich der Magistrat bewusst, dass er mit dieser Entscheidung offensichtlich den Beschluss der Stadtverordneten missachtet hat?
  3. Auf welche Untersuchung (Testphase) stützt sich die Aussage im Klimaschutzkonzept?
  4. Von wem wurde die Testphase ausgewertet?
  5. Wurden bei der Testauswertung Umweltbelange (z.B. CO2-Ausstoß) berücksichtigt?
  6. Ist der Magistrat bereit, zukünftig Beschlüsse der Stadtverordneten und den Wunsch des Bürgermeisters, den Klimaschutz zum Schwerpunktthema zu machen, umzusetzen und zu unterstützen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Kurth
Fraktionsvorsitzender