Mieterstrom – Umsetzung in kommunalen Wohnimmobilien

Sehr geehrte Frau Hantl,
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 28.05.2024 zu setzen:

Mieterstrom – Umsetzung in kommunalen Wohnimmobilien

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, das Konzept des Mieterstroms gem. Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) in den städtischen Wohnimmobilien umzusetzen.

 

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat bereits am 14.09.2021 einstimmig beschlossen, das „Konzept Mieterstrom bei kommunalen Wohnimmobilien umzusetzen“. Gem. Jahresbericht 2023 zum Kommunalen Klimaschutzkonzept wurde das Konzept bisher nicht umgesetzt, weil infolge der bis dato geltenden Vorschriften der Aufwand im Missverhältnis zum gewünschten Ziel stand. Und weiter heißt es, „es empfiehlt sich daher, diese Änderungen (Erleichterungen der Rahmenbedingen durch den Gesetzgeber) abzuwarten, bevor in dieses Projekt investiert wird.“
Nun hat der Bundesgesetzgeber das EEG mit Wirkung vom 16. Mai 2024 (Solarpaket I) novelliert und dabei auch die Vorgaben zum Mieterstrom wesentlich vereinfacht.
Da auch Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 Euro bereitstehen (Investitionsprogramm Titel 1052210000 – städt. Liegenschaften, Maßnahme 355) steht einer Umsetzung nun nichts mehr im Wege.
Ein weiterer Baustein zum Klimaschutz.

 

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kurth