Überarbeitung der Friedhofssatzung

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl,
wir bitten Sie, folgende Anfrage an den Magistrat auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 08. Oktober 2024 zu nehmen.

Überarbeitung der Friedhofssatzung

Am 07.12.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass der Magistrat 2022 im Rahmen der Erarbeitung der neuen Friedhofssatzung die Thematik der Unkrautbeseitigung einbezieht und der Stadtverordnetenversammlung hierzu einen Vorschlag macht.
In der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2022 wurde der von der Verwaltung vorgelegte Umsetzungskatalog aufgrund der 229. vergleichenden Prüfung des Landesrechnungshofs beschlossen.
Darin heißt es, dass die Gebühren derzeit neu kalkuliert werden, da die derzeitige Kostendeckung bei 40% liegt, der Rechnungshof einen Deckungsgrad von 80% vorschlägt.

Auf unsere Anfrage vom 27.11.2022 teilte der Magistrat am 06.12.2022 mit, „Es kann davon ausgegangen werden, dass sofern keine weiteren personellen Ausfälle zu verzeichnen sind, das gesamte Satzungsverfahren im 2. Quartal 2023 abgeschlossen werden dürfte.“

In der MV/2023/561 vom 21.11.2023 wurde angekündigt, „dass die Daten Anfang 2024 nach Fertigstellung der Rechnungsergebnisse vorgelegt werden. Im Anschluss daran erfolgt die Erarbeitung der neuen Satzungen in Abstimmung mit den politischen Gremien.“

Nachdem nun fast drei Jahre vergangen sind fragen wir den Magistrat,

wann ist nun endlich mit einer entsprechenden Vorlage zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen gez.
Dieter Kurth
Fraktionsvorsitzender